Die deutsche Luftfahrtbranche warnt aktuell vor möglichen Flugstreichungen und steigenden Ticketpreisen. Grund dafür sind steigende Kerosinpreise sowie mögliche Engpässe bei der Treibstoffversorgung. Besonders in der Hauptreisezeit könnte das Auswirkungen auf Millionen Passagiere haben.
Doch für Verbraucher ist vor allem wichtig: Werden Flüge gestrichen – auch wegen Kerosinmangels – haben Reisende grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung ihres Tickets oder eine alternative Beförderung.

KI-generiertes Bild
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines bei annullierten Flügen entweder:
- den Ticketpreis vollständig erstatten oder
- eine Ersatzbeförderung anbieten.
Zusätzlich können je nach Situation weitere Ansprüche bestehen. Zwar gelten außergewöhnliche Umstände teilweise als Ausnahme bei Entschädigungszahlungen, die Rückerstattung des Flugpreises bleibt jedoch bestehen.
Für Reisende bedeutet das:
✔ Flugstatus regelmäßig prüfen
✔ Buchungsunterlagen aufbewahren
✔ Erstattungsansprüche dokumentieren
✔ Nicht vorschnell Gutscheine akzeptieren
Gerade in Zeiten möglicher Versorgungsengpässe lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen.
FAQ
Warum könnten Flüge wegen Kerosinmangel ausfallen?
Steigende Kerosinpreise und mögliche Engpässe in der Versorgung können dazu führen, dass Airlines Flugpläne reduzieren oder einzelne Verbindungen streichen.
Habe ich bei Flugstreichungen Anspruch auf Erstattung?
Ja. Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf:
- vollständige Ticketerstattung oder
- eine alternative Beförderung.
Gibt es zusätzlich eine Entschädigung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei außergewöhnlichen Umständen – etwa globalen Versorgungsengpässen – kann die Airline von zusätzlichen Ausgleichszahlungen befreit sein. Die Erstattung des Ticketpreises bleibt aber bestehen.
Sollte ich Gutscheine der Airline akzeptieren?
Nur wenn Sie das möchten. Reisende können meist auf einer Geldrückzahlung bestehen.
Was sollte ich im Fall einer Flugstreichung tun?
- Airline-Mitteilungen dokumentieren
- Buchungsbestätigung sichern
- Ersatzkosten aufbewahren
- Erstattung möglichst schriftlich anfordern
